Naturschutzgebiet Graning

Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.



Das FFH-Gebiet „Graning“ liegt zwischen Arensdorf und Falkenhagen (Mark) auf der Lebusplatte, einem Grundmoränenplateau der Weichseleiszeit, im Südosten der Brandenburgischen Platte.
Der Graning ist Bestandteil der naturräumlichen Einheit „Ostbrandenburgische Platte“.

Eine landwirtschaftliche Nutzung auf sandigen bis lehmigen Böden prägt das Gebiet. Charakteristisch ist das Vorkommen zahlreicher Toteissenken mit Stillgewässern unterschiedlicher Größe, in der Mehrzahl Sölle, sowie das Vorkommen zahlreicher störungsarmer Gehölzstrukturen wie Baumreihen und Feldgehölze. Die Sölle bilden Lebens- und Reproduktionsräume für verschiedene Amphibienarten, darunter Rotbauchunke (Bombina bombina) und Kammmolch (Triturus cristatus), die hier repräsentative Vorkommen innerhalb Brandenburgs bilden. Die Bundesstraße 5 teilt das Gebiet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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