Hausordnung

Hausordnung

Naturcamp am See - 15518 Steinhöfel Falkenhagener Str. 14a

1.

Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen - insbesondere Be­sucher - vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Der Gast darf seine Besucher zu üblichen Zeiten im Aufent­haltsraum des Camps treffen. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nicht gestattet, auch nicht für kurze Zeit. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personen­anzahl tageweise erhöhen.

 2.

Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist.

 3.

Reist der Gast nicht bis 18:00 Uhr am vereinbarten Anreisetag an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast / Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist, falls er den Vermieter nicht zuvor verständigt hat. Danach ist der Vermieter be­rechtigt das / die Zimmer, Bett, Camp für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben. Um dem Ruhebedürfniss der anderen Gäste in angemessener Weise Rechnung zu tragen, hat die Anreise im Ausnahmefall, nach Rücksprache mit dem Vermieter, jedoch bis spätestens 21:00 Uhr zu erfolgen.

4.

An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 13:00 zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr freizumachen, andernfalls werden dem Gast die Kosten für eine weitere Über­nachtung berechnet.

5.

Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungs­gegenständen der Pension und hat im Rahmen der überlassenen Unter­kunft für schonende und bestimmungsgemäße Behandlung zu sorgen. Im Be­sonderen dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (Hygieneartikel, Baby­windeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände) über das Klo entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Ver­sagen der nach­geschalteten Hebe­werke führt.

Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungs­gegenstände, vertrags­widrigem Gebrauch des Zimmers / Camps oder Verstoß gegen die Haus­ordnung steht dem Ver­mieter ein außer­ordentliches Kündigungs­recht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Ver­pflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den ver­bleibenden Reservierungs­zeitraum.

6.

Soweit dem Gast, bei bestimmungs­gemäßer Nutzung, Mängel, insbesondere im Bereich seines Zimmers auf­fallen, sind diese unver­züglich anzu­zeigen, damit der Vermieter die Gelegen­heit hat, angezeigte Mängel kurz­fristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Ab­reise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmer­preises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigen­mächtige Versuche der Mängel­beseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektro­nischen Geräten, sind strengstens unter­sagt und führen in der Regel zu Schadens­ersatzforderungen. Keines der zur Ver­fügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden.

7.

Der Gast / Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Ent­wendungen bzw. Zer­störungen von Ausstattungs­gegenständen und technischen Anlagen der Herberge, die durch sein Ver­schulden bzw. Ver­schulden seiner Besucher / Gäste ent­standen sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt Ausstattungs­gegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mit­zunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Ver­mieters vorher eingeholt zu haben.

8.

Aus Gründen des Brand­schutzes ist es aus­drücklich verboten in den Pensions­zimmern elektr. Tauchsieder, elektr. Bügel­eisen und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Aus­stattung zählen, zu benutzen. Des­gleichen gilt in der gesamten Herberge ein absolutes Rauch­verbot.

9.

Für Mieter des ganzen Camps

Sie haben die Wahl, die Endreinigung optional dazu zu buchen oder diese selbst durchzuführen. Wünschen Sie eine Endreinigung durch uns, müssen Sie das Camp besenrein und aufgeräumt übergeben. Den Abwasch und das Einräumen des Geschirrs sollten Sie selbst durchführen, auch um den Abfall müssen Sie sich kümmern – dieser landet am besten auf direktem Wege in den entsprechenden Mülleimern. Sie möchten selbst die Endreinigung durchführen: Dann müssen Sie selbst alles so wieder herstellen, wie Sie es vorgefunden haben. (Wischen, Toiletten reinigen usw.)


10.

Veranstaltung

Wenn Sie das Camp für Ihre Veranstaltung gebucht haben, so haben die Gäste der Veranstaltung das Camp bis 2 Uhr morgens zu verlassen. Nach 2 Uhr dürfen sich nur noch die Übernachtungsgäste im Camp aufhalten. Ab 2 Uhr ist die Veranstaltung ins Camp zu verlegen, im Außenbereich dann bitte keine laute Musik und lautes Gegröle mehr.

11.

Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht - ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben, insbesondere aber bei bewussten Verstößen gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung für den verbleibenden Reservierungszeitraum.

 

 

 


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